ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich und für sämtliche mit uns auch zukünftig geschlossenen Vereinbarungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen worden sind. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

A. VEREINBARUNG UND LIEFERUNG

1. Angebote sind freibleibend. Inhalt und Umfang unserer Leistungspflicht ergeben sich ausschließlich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Maßgeblich ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich zugesagt haben. Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Teillieferungen und -rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
3. Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz nach den Umständen des Falles zumutbarer Sorgfalt und unter Einsatz angemessener Mittel nicht abwenden können, verlängert sich die Leistungszeit angemessen, gleichviel, ob diese Hindernisse bei uns oder bei unseren Zulieferern eingetreten sind. Als unvorhergesehene Hindernisse gelten beispielsweise Betriebsstörungen, Krankheit oder Energieversorgungsschwierigkeiten. Wir werden dem Auftraggeber solche Hindernisse unverzüglich mitteilen.
4. Bei einem unberechtigten Rücktritt vom Vertrag, einer unberechtigten Kündigung oder Verhinderung der Vertragsdurchführung durch den Auftraggeber behalten wir uns vor, einen pauschalen Schadensersatz von 30% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Schaden wesentlich niedriger liegt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.

B. GEHEIMHALTUNG

Wir verpflichten uns, alle Informationen, die wir im Zusammenhang mit Übersetzungs- und Dolmetscharbeiten erhalten, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung erlegen wir auch unseren Zulieferern auf.

C. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Alle Rechnungen sind netto ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Bis zum Eingang der vollständigen Zahlung behalten wir uns das Nutzungsrecht an unserer Leistung vor.

2. Der Auftraggeber kann uns gegenüber nur mit rechtskräftigen oder unstreitigen Gegenforderungen aufrechnen, und nur wegen solcher Forderungen seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten.

D. GEWÄHRLEISTUNG

1. Wir fertigen Übersetzungen nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung an. Die Übertragung von Texten aus einer Sprache in eine andere kann aber nach der Natur der Sache nie perfekt sein. Der Auftraggeber kann in erheblichem Umfang zu einer Qualitätsverbesserung beitragen, indem er uns über Funktion und Zielgruppe einer Übersetzung informiert sowie Glossare und/oder Referenzmaterial zur Verfügung stellt. Die Übersetzungsleistung umfasst keine Beratung über kulturspezifische oder rechtliche Besonderheiten im Land der Zielsprache.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel unserer Leistung unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen.
3. Führt ein Mangel oder eine andere Pflichtverletzung zu einem Schaden, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das Produkthaftungsgesetz fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, haften wir im Übrigen nur für den vertragstypischen Schaden. Weitergehende vertragliche oder deliktische Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für mittelbare Schäden, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers, es sei denn, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.

E. VERJÄHRUNG

Der Nacherfüllungsanspruch des Auftraggebers, das Recht auf Rücktritt, Minderung sowie Schadensersatz verjähren vorbehaltlich der §§ 202, 634a Abs.3 BGB in einem Jahr ab Lieferung unserer Leistung.

F. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselklagen und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Sitz. Dieser Gerichtsstand ist nicht ausschließlich.